FAQ ZU DEN PFLEGEHILFSMITTELN

SIND DIE PFLEGEHILFSMITTEL KOSTENLOS?
Wenn Sie einen Pflegegrad (min. Pflegegrad O) haben, übernimmt die
Pflegekasse die Kosten für die Pflegehilfsmittel. Der Service unserer Apotheke
ist kostenlos. Es fallen somit keine Kosten für Sie an!

WER HAT ANSPRUCH AUF DIE KOSTENLOSEN PFLEGEHILFSMITTEL?
Anspruch haben pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad (früher
Pflegestufe), die privat von Angehörigen zu Hause versorgt werden, haben
gemäß §40 Abs. 1 SGB XI Anspruch auf Pfleghilfsmittel zum Verbrauch im Wert
von bis zu 40 Euro / monatlich.

KANN ICH DIE PFLEGEHILFSMITTEL MONATLICH ÄNDERN?
Ja. Sie können Ihre Lieferung mit Pflegehilfsmittel – je nach Bedarf – jeden
Monat neu befüllen und Produkte austauschen.

WELCHE PRODUKTE KANN ICH AUSWÄHLEN?
Sie können aus folgenden Produkten auswählen: Einmalhandschuhe, Händeund
Flächendesinfektionsmittel, Schutzschürzen zum Einmalgebrauch, Mundschutz
und Fingerlinge, sowie saugende Bettschutzeinlagen. Andere, häufig
in der Pflege genutzte Verbrauchsartikel (z.B. Vorlagen/Windeln) müssen
dagegen vom Arzt rezeptiert und zu Lasten der Krankenversicherung (SGB V)
abgerechnet werden.

KANN ICH DIE PFLEGEHILFSMITTEL SELBST AUSWÄHLEN?
Ja. Sie haben die Wahl zwischen unserer Standardbox (diese wird am häufigsten
bestellt), oder Sie wählen die Produkte – ganz nach Ihren Wünschen –
selber aus.

MUSS ICH ETWAS UNTERSCHREIBEN?
Ja. Wir benötigen Ihre Unterschrift, um die Kostenübernahme bei der Pflegekasse
sicherzustellen. Wir senden wir Ihnen den Antrag auf Kostenübernahme
zu – diesen müssten Sie unterschreiben und an uns zurücksenden. Außerdem
müssen Sie beim Abholen der Produkte den Empfang unterschreiben.

HABEN PRIVAT VERSICHERTE EBENFALLS ANSPRUCH AUF DIE PFLEGEHILFSMITTEL?
Ja, natürlich haben auch privatversicherte Kunden den Anspruch auf kostenlose
Pflegehilfsmittel. Sie erhalten eine Rechnung von uns, die sie zunächst bezahlen
müssen und anschließend bei ihrer Versicherung einreichen können. Nach unserer
Kenntnis erstatten praktisch alle privaten Versicherer die Kosten bis zu 40 Euro im
Monat.

WIE LANGE BESTEHT DER ANSPRUCH AUF PFLEGEHILFSMITTEL?
Die meisten Pflegekassen bewilligen die Kostenübernahme auf unbestimmte Zeit.
Andere mindestens für ein Jahr- hier wird nach Ablauf einfach ein neuer Antrag
gestellt und die Pflegekassen prüfen, ob der Gesundheitszustand weiterhin eine
Unterstützung erfordert.

GIBT ES EINE CHECKLISTE, WO ICH SEHE, WAS ICH TUN MUSS?
  1. Gehen Sie in die Apotheke Ihrer Wahl (der Gesetzgeber erlaubt nicht in mehreren Apotheken parallel die Pauschale zu beantragen)
  2. Antrag ausfüllen (die Mitarbeiter machen das für Sie)
  3. Paket festlegen (kann auch monatlich abweichen je nach Bedarf)
  4. Genehmigung innerhalb kurzer Zeit abgegeben
  5. Paket monatlich abholen (am besten Tag festlegen, dann ist alles abholbereit)
  6. Auf Wunsch gerne von unserem Botendienst liefern lassen