Wenn Sie einen Pflegegrad (min. Pflegegrad O) haben, übernimmt die
Pflegekasse die Kosten für die Pflegehilfsmittel. Der Service unserer Apotheke
ist kostenlos. Es fallen somit keine Kosten für Sie an!
WER HAT ANSPRUCH AUF DIE KOSTENLOSEN PFLEGEHILFSMITTEL?
Anspruch haben pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad (früher
Pflegestufe), die privat von Angehörigen zu Hause versorgt werden, haben
gemäß §40 Abs. 1 SGB XI Anspruch auf Pfleghilfsmittel zum Verbrauch im Wert
von bis zu 40 Euro / monatlich.
KANN ICH DIE PFLEGEHILFSMITTEL MONATLICH ÄNDERN?
Ja. Sie können Ihre Lieferung mit Pflegehilfsmittel – je nach Bedarf – jeden
Monat neu befüllen und Produkte austauschen.
WELCHE PRODUKTE KANN ICH AUSWÄHLEN?
Sie können aus folgenden Produkten auswählen: Einmalhandschuhe, Händeund
Flächendesinfektionsmittel, Schutzschürzen zum Einmalgebrauch, Mundschutz
und Fingerlinge, sowie saugende Bettschutzeinlagen. Andere, häufig
in der Pflege genutzte Verbrauchsartikel (z.B. Vorlagen/Windeln) müssen
dagegen vom Arzt rezeptiert und zu Lasten der Krankenversicherung (SGB V)
abgerechnet werden.
KANN ICH DIE PFLEGEHILFSMITTEL SELBST AUSWÄHLEN?
Ja. Sie haben die Wahl zwischen unserer Standardbox (diese wird am häufigsten
bestellt), oder Sie wählen die Produkte – ganz nach Ihren Wünschen –
selber aus.
MUSS ICH ETWAS UNTERSCHREIBEN?
Ja. Wir benötigen Ihre Unterschrift, um die Kostenübernahme bei der Pflegekasse
sicherzustellen. Wir senden wir Ihnen den Antrag auf Kostenübernahme
zu – diesen müssten Sie unterschreiben und an uns zurücksenden. Außerdem
müssen Sie beim Abholen der Produkte den Empfang unterschreiben.